Den Durchbruch schaffte die Schweizer Delegation

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Den Durchbruch schaffte die Schweizer Delegation

22 January, 2021

Der Begriff Raubkunst ist seit der jüngsten Debatte um die Kunstsammlung des Zürcher Waffenfabrikanten Emil Georg Bührle und deren Integration in den Neubau des Zürcher Kunsthauses wieder sehr aktuell, doch das Thema ist viel älter.

Das Jahr 1998 brachte für die Schweiz nachhaltige aussenpolitische Verbesserungen. Der Chef der «Task Force Schweiz-Zweiter Weltkrieg» hatte seinen wichtigen Anteil daran: Thomas Borer, damals ein junger Diplomat im Schweizer Aussenministerium, setzte seine Fähigkeiten und seine Sprachkenntnisse ein, um vor allem in den USA besseres Wetter für die Schweiz zu schaffen.

Am 12. August löste der New Yorker Bundesrichter Edward Korman auf seine Weise den gordischen Knoten: Er lud sämtliche Kontrahenten des Streits zwischen den USA und der Schweiz wegen einer Entschädigung von «nachrichtenlosen Vermögen» auf Schweizer Banken in ein Fischrestaurant ein – Sammelkläger-Anwälte, Exponenten des Jüdischen Weltkongresses und die Anwälte der Schweizer Grossbanken. Am Ende jenes langen Abends gab es endlich den Entwurf eines Vergleichs, der für mehr als eine Milliarde Franken nicht nur die beiden Banken, sondern gleich auch noch alle Schweizer Geldinstitute, die Nationalbank und sogar die Eidgenossenschaft (die angeblich vorher nichts wusste) aus der Verantwortung befreite. Daran hatten die Parteien vorher in Sitzungszimmern des US-Aussenministeriums vergeblich gefeilt, mit dem amerikanischen Vize-Aussenminister Stuart Elliot Eizenstat als Vermittler auf beiden Seiten des Korridors. Eizenstat hatte sich in weiten Kreisen in der Schweiz mit seinem Buch über ihre Rolle im Zweiten Weltkrieg und das Raubgold sehr unbeliebt gemacht. Nun, Ende Dezember 1998, war er zum Vorsitzenden der Raubkunst-Konferenz ernannt worden. Borers Aufgabe, im Ausland gute Propaganda für die Schweiz zu erreichen, wurde noch zusätzlich erleichtert, als noch vor Konferenzbeginn das Parlament einstimmig die Schaffung einer Unabhängigen Expertenkommission (UEK) beschloss, die insbesondere die finanzielle Rolle der Schweiz in der Zeit des Nationalsozialismus untersuchen sollte.

Keine Redeerlaubnis
Die noch junge Task Force des Aussenministeriums in Bern bereitete sich minutiös auf die Konferenz vor. Regelmässig versorgte sie ihren Vorgesetzten, den Ende Dezember 2020 verstorbenen Bundesrat Flavio Cotti, mit Berichten und gegen das Ende der Vorbereitungen auch zuhanden des Gesamtbundesrats, wenn ein formelles Mandat erforderlich war.

Thomas Borer schreibt in seinen noch unveröffentlichten Erinnerungen, die Task Force habe der Raubkunst-Konferenz sehr gelassen entgegengesehen, weil sie hervorragend vorbereitet gewesen sei. Sehr frühzeitig seien andere Bundesämter eingebunden worden, deren Spezialistinnen und Spezialisten dann auch Einsitz in die vorgesehene Schweizer Delegation erhalten hätten. Dabei waren ausser dem bekannten Raubkunst-Experten Andrea Raschèr, damals noch im Bundesamt für Kultur, auch andere Sachverständige, bis hin zu Beamten des Bundesamts für Versicherungen. Die UEK sollte vertreten sein durch ihren Präsidenten, den Geschichtsprofessor Jean-François Bergier, und die Holocaust-Forscherin Sybil Milton, leitende Mitarbeiterin des Washingtoner Holocaust-Memorial-Museums und UEK-Mitglied. Der Bundesrat erteilte Thomas Borer das Mandat der Delegationsleitung. Sein Team wurde zusammengestellt, die Teilnehmenden aus den anderen Bundesämtern und auch das Unterstützungsteam wurden bestimmt. Es gab von vornherein keine Redeerlaubnis, ausser der Delegationsleiter erteilte diese am Konferenztisch oder an Medienkonferenzen. Dies betraf insbesondere die Versicherungsspezialisten, denn die betreffenden Vorwürfe hingen damals noch schwer in der Luft.

Gemässigter Ton und nervöse Delegationen
Sehr geschickt machte Borer vor der Konferenz die Runde, um sich, besonders nach dem Bankenvergleich vom 12. August 1998, abzusichern, um aus den altbekannten Schützengräben keine Rückenschüsse erwarten zu müssen. Spannend ist Borers Bericht hinsichtlich seines Gesprächs beim Jüdischen Weltkongress in New York mit dem damals noch allmächtigen Geschäftsführer Israel Singer (dieser wurde erst einige Jahre später, u. a. aufgrund einer aufwendigen Recherche durch tachles, wegen finanzieller Unregelmässigkeiten fristlos entlassen und von seinem Präsidenten Edgar Bronfman sowie von der New Yorker Staatsanwaltschaft eingeklagt).

Singer versprach Borer, offiziell bekannt zu machen, dass die Probleme mit der Schweiz nunmehr erledigt seien; es habe nur wegen der Anwälte so lange gedauert. Die Schweiz habe in der Zwischenzeit sehr viel getan, um ihre Rolle aufzuarbeiten. Nun werde er sich «anderen Ländern zuwenden». Auch Abe Foxman, damals noch Präsident der Anti-Defamation League, bekräftigte gegenüber Borer, dass er und seine Organisation nun mit der Schweiz keinerlei Differenzen mehr hätten. Bei zwei Medienkonferenzen im Vorfeld der Raubkunst-Konferenz, eine für die Schweizer Presse, die andere für internationale Medienleute, diese meist aus den USA, stellte Borer fest, dass sich der Ton stark gemässigt hätte. In einer vorangegangenen Konferenz über Gold in London habe die Schweiz «noch als der Hauptpartner von Nazi-Deutschland» gegolten. Seither habe sich der Akzent stark auf andere Länder verschoben. Das habe er in bilateralen Gesprächen vor der Raubkunst-Konferenz mit der französischen und der deutschen Delegation feststellen können, deren Mitglieder allesamt sehr nervös gewesen seien. In Frankreich gab es die meisten Raubzüge der Nazi-Besatzer auf jüdische Sammlungen. Und in Deutschland gab es noch viele hängige Entschädigungsverfahren. Dabei, so Borer, sei klar gewesen, dass sich namentlich die USA sehr bemühten, ihre Defensive mit der Offensive gegen andere Länder zu vertuschen. Immer mehr Belege waren zum Vorschein gekommen, wonach Nazi-Deutschland die Zwangsarbeit bis zum Tod und in die Todeslager verschuldet habe. Aber Zwangsarbeit zum Profit habe es in Deutschland auch durch US-Firmen gegeben.

Albright mahnte gegen das Vergessen
Am 30. November 1998 fand die Eröffnung der Konferenz mit 44 Staaten und einem Dutzend meist jüdischen Organisation im Holocaust-Memorial-Museum in Washington statt. Weder Borer noch sein Team waren auch nur im Geringsten davon angetan. Alles sei wie aufgeklebt feierlich gewesen, so Borer. Die Schweizer notierten, kaum ohne Genugtuung, dass der nun abgewählte New Yorker Senator Alfonse d’Amato durch Abwesenheit glänzte. Vorbei die Zeit, da er jeden Auftritt suchte. Die jüdische Sache war ihm nun offenbar egal. Von den Referaten an den Konferenztagen lobt Borer namentlich jenes von US-Aussenministerin Madeleine Albright. Sie appellierte daran, wohl nicht zuletzt wegen ihrer eigenen jüdischen Flucht-Geschichte, dass das Vergangene nie vergessen werden dürfe. Singer hatte, Quelle unbekannt, postuliert, dass der Wert von 1945 der geraubten Kunstwerke bis gegen 2,5 Milliarden Dollar betragen habe. Noch immer werden Prozesse um Ansprüche geführt. Das sollte erleichtert werden. Die Konferenz geriet jedoch unversehens ins Stocken.

Unterschiedliche Rechtssysteme
Den Durchbruch schaffte schliesslich die Schweizer Delegation. Das Ziel der «Washington Conference on Holocaust-Era Assets», der Washingtoner Erklärung, organisiert und geleitet von Stuart Eizenstat, war die Ausarbeitung eines Richtlinienkatalogs, in dem internationale Standards für den Umgang mit Raubkunst festgelegt wurden. Im Vorfeld legte die amerikanische Delegation den teilnehmenden Staaten einen Entwurf des Richt-linienkatalogs vor, der auf erheblichen Widerstand mehrerer Staaten stiess.

Ursprünglich beabsichtigte Vize-Aussenminister Eizenstat als Organisator und Leiter der Konferenz, international verbindliche Verpflichtungen zu formulieren. Dieses Ziel musste bereits früh in der Vorbereitungsphase aufgegeben werden. Ein wesentliches Argument gegen die Verabschiedung verbindlicher Verpflichtungen waren die grundlegend unterschiedlichen Rechtssysteme – wie etwa das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische. Ein anderes Argument bestand in der Befürchtung, dass Rechtsverfahren für die Kläger zu teuer und zu aufwendig wären.

Rechtliche Kompatibilität
​Es war letztlich ein Kompromissvorschlag der Schweizer Delegation, den der damalige Verantwortliche des Bundes für Raubkunst, Andrea Raschèr, anlässlich einer informellen Sitzung bei Stuart Eizenstat in seinem holzgetäferten Büro hoch oben im State Department einbrachte, der einen Durchbruch der Verhandlungen ermöglichte: Der Kompromiss zielte darauf ab, die von den USA ausgearbeiteten Richtlinien über die Präambel mit den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen kompatibel zu gestalten. Mit dieser Präambel konnten alle Teilnehmerstaaten die Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden (Washingtoner Richtlinien), verabschieden.

Die Washingtoner Richtlinien brachten eine neue Dynamik in die Behandlung der komplexen Fragen und Probleme rund um die Raubkunst ein. Suche und Rückgabe von Raubkunst standen ab diesem Zeitpunkt im Zentrum einer koordinierten, internationalen Anstrengung, die von einer starken moralisch-ethischen Verpflichtung gegenüber den Opfern des Holocaust geprägt ist.

Nicht bindende Richtlinien
Durch die Washingtoner Richtlinien wurde die Raubkunstfrage international verankert. Denn damit haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, Vermögensverluste, die durch die nationalsozialistische Verfolgung entstanden sind, rückgängig zu machen. Obwohl die Richtlinien nicht bindend sind, verändern sie als «soft law» die rechtliche und wirtschaftliche Situation. Als «narrative Normen» gilt das «Unrecht, das als solches» anerkannt wird. Sie «binden nicht, sie leuchten; sie geben Orientierungshilfe. Wer von ihnen abweichen will, muss dies sorgfältig begründen. Narrative Normen führen zu einem Begründungszwang für die Gerichte und die anderen rechtlichen Instanzen.»

In diesem Sinne können sie bei der Auslegung privatrechtlicher Fragen herangezogen werden, wie beispielsweise bei Fragen des gutgläubigen Erwerbs oder der Ersitzung. Die grosse Arbeit der Task Force und der Schweizer Delegation sowie ihres Raubkunst-Experten hatten einen nachhaltigen Erfolg gebracht. Ein Resultat war die «Lost Art»-Datenbank, mit der geraubte und gesuchte Kunstwerke gesucht werden können.

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