Die Bundesversammlung hat die verfassungsrechtliche Kompetenz und Pflicht, das Juso-Volksbegehren «Initiative für die Zukunft» teilweise für ungültig zu erklären.
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Zurzeit beschäftigt das von der Juso eingereichte Volksbegehren «Initiative für die Zukunft» die politische und mediale Landschaft der Schweiz. Die Initiative fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässe und Schenkungen ab der Freigrenze von 50 Millionen Franken.
Im Initiativtext sind zusätzlich gesetzliche Übergangsbestimmungen festgehalten. Zum einen eine Rückwirkungsklausel: Die Initiative soll rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Annahme in Kraft treten, ebenso werden sämtliche lebzeitigen Erbvorbezüge und Schenkungen ab diesem Zeitpunkt kumuliert.